Fischerei

Fischerei mit Tradition

fischereiDie Fischerei Dehmel hat ihre Wurzeln in der vom Großvater des Fischers ab 1929 betriebenen Teichwirtschaft Sternberg. Nach der Enteignung 1946 wurde dieser Betrieb in Staatseigentum überführt. Die Wiedervereinigung ermöglichte dann 1991 die Gründung des Fischerei- und Verarbeitungsbetriebes Dehmel in Dabel.

 

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Produkte

Fischverarbeitung und -veredlung

verarbeitungModerne Verarbeitungsmaschinen und jahrzehntelange Erfahrung bei der Veredlung von Fisch garantieren eine hohe Qualität unserer Produkte. Diese Erzeugnisse und auch unseren Frisch- und TK-Fisch liefern wir mit unseren eigenen Spezialfahrzeugen.

 

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Überlandhandel

Für Sie vor Ort

handelMit unserem Verkaufslokal in Dabel und unseren Verkaufswagen mit regelmäßigen Wochentouren versorgen wir die Region mit unseren  hochwertigen Fischereiprodukten. Der Tourenplan führt uns bestimmt auch in Ihre Nähe.

 

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Ferienwohnungen

Ferien auf dem Fischerhof

ferienwohnungAuf unserem Fischereihof in Dabel erwarten Sie zwei hochwertig ausgestattete, durch den Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) mit vier Sternen ausgezeichnete Ferienwohnungen.

 

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Angeln

Angeln

angelnMit einer Fläche von zusammen über 1100 ha bieten unsere Gewässer ideale Möglichkeiten für alle Arten des Sportfischens. Ob vom Ufer oder Boot, auf Fried- oder Raubfisch und am Tag und in der Nacht, mit unseren Angelkarten können Sie alle Möglichkeiten nutzen.

 

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Touristenfischereischein

Zeitlich befristeter FischereischeinIn Mecklenburg-Vorpommern haben Sie die Möglichkeit einen zeitlich befristeten Fischereischein, auch Touristenfischereischein genannt, zu erhalten. Der zeitlich befristete Fischereischein wird auf Antrag für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.

 

 

Beantragung

Mit der Antragstellung zum Erwerb eines Touristenfischereischeins besteht die Verpflichtung, sich das notwendige Wissen zur Fischerei und zum Tierschutz aus einer bei der Erstbeantragung ausgehändigten Broschüre anzueignen.

 

Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:

  • Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins (Formblatt)
  • Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften (Formblatt s.o.)
  • Personalausweis

Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 10 Tage vor dem "Angeltermin" der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden i.d.R. den erteilten Touristenfischereischein auch zu, so dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann (ggf. telefonische Rücksprache).

 

Kosten

Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 20,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabe und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.

 

Geltungsbereich

Der Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.

 

Ausgabestellen

In der Nähe unserer Gewässer finden Sie folgende Ämter, bei denen Sie den Touristenfischereischein beantragen können:

 

Amt Sternberger Seenlandschaft Am Markt 1  19406 Sternberg 03847-4445-0 

Amt Neukloster-Warin

Hauptstraße 27 23992 Neukloster 038422-440-0 

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Am Wehberg 17

23972 Dorf Mecklenburg

03841-798-0

 

Hier finden Sie eine Übersicht aller örtlichen Ordnungsbehörden Mecklenburg Vorpommerns, bei denen Sie einen zeitlich befristeten Fischereischein beantragen können.

 

Quelle: in Auszügen Internetseite LALLF

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