1Allgemeines 
1.1Es gelten ausschließlich unsere Liefer – und Zahlungsbedingungen ,mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklären; und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer - und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2Unsere Angebote sind freibleibend .Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
1.4Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht , insbesondere dem BGB und dem HGB
2Lieferung
2.1Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen.
2.2 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist , ruht unsere Lieferpflicht.
2.3Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nahfrist gegeben.
3Berechnung
3.1Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Lieferungen ab Betrieb, ohne Verpackung
3.2Für die Berechnung gelten stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß ist der Kunde berechtigt , innerhalb von 12 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.3Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.4Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht-Nebengebührensätze für unsere Lieferungen angepasst, ohne das dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht
3.5 Für Warenlieferungen unter einem Nettowert von 100.00 € wird eine Lieferpauschale erhoben.
4 Höhere Gewalt
 Fälle höherer Gewalt- als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebenen Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5 Zahlung
5.1Unsere Rechnungen sind abhängig von jeweils bestehenden Vereinbarungen (sofort, nach 14 Tagen bzw. nach 30 Tagen ) fällig.
5.2Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
5.3Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in der Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 8% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank, berechnet.
5.4Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte- befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
6Versand
6.1Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
6.2Wir werden uns bemühen , hinsichtlich Versandart und Versandweg, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten- auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung- gehen zu Lasten des Käufers.
7Gewährleistung
7.1Alle Angaben über Eignung und Verarbeitung unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen.
7.2Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel entsprechend § 377, HGB unverzüglich zu untersuchen und gegebenenfalls zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3Beanstandungen sämtlicher Lieferungen und Leistungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 12 Stunden erfolgen. Die Reklamation kann per Fax erfolgen.
7.4Unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung., Wandlung und Minderung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichem Einverständnis zurückgesandt werden. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Verkäufers die reklamierte Ware zu vernichten oder zu veräußern.
8Schadenersatz
 Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtgrund begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
9Eigentumsvorbehalt
9.1Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Vermischung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtrennung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zweck der Forderungseinziehung im Wege der Factoring befugt, es sei denn es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderunganteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.4Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenen Brief mitzuteilen. 9
9.5Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9.6Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.7Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10  Datenschutzbestimmungen
 

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Wir behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

11Erfüllungsort und Gerichtsstand
 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist entweder unser Geschäftssitz Gerichtsgegenstand oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.
 

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